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   LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15   

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https://dejure.org/2015,46720
LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15 (https://dejure.org/2015,46720)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2015 - 6 Sa 199/15 (https://dejure.org/2015,46720)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2015 - 6 Sa 199/15 (https://dejure.org/2015,46720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Wirksamkeit einer sog. Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2014 - 19 Ca 4518/14

    Hinterbliebenenrente, Ablösung von Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 13. November 2014 - 19 Ca 4518/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2014 - 19 Ca 4518/14 -.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 13. November 2014 - 19 Ca 4518/14 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft.

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in seiner neuesten Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 AZR 137/13 - unter RdN.

    Auch soweit die seinerzeit in der Satzung der VBL an das Lebensalter anknüpft, liegt keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters vor (vgl. BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - RdN. 80).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes im Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.November 2001 auf eine grundlegende Reform der VBL-Zusatzversorgung unter Ablösung des bisherigen Gesamtversorgungssystems geeinigt haben und insoweit auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) Rechnung getragen haben, wird die im Lufthansakonzern seit 01. Januar 1995 bestehende Zusage auf eine VBL-gleiche Zusatzversorgung abgelöst und durch eine neue Zusage auf betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ersetzt.
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - RdN. 13 m. w. N.).
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14 - RdN. 17; 17.06.2014 - 3 AZR 29/12 - RdN. 21 m. w. N.).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15
    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, die bestehenden Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten des Arbeitnehmers ändern zu können (BAG, 13.12.2005 -3 AZR 478/04 - RdN. 13 m. w. N.).
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. November 2015 - 6 Sa 199/15 - wird zurückgewiesen.
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